VERTRAGSRECHT
Vertragsrecht für Privatleute
Auch im privaten Alltag sind Sie ständig Vertragspartei, ob Sie das wissen oder nicht: Der Autokauf ist ein Kaufvertrag, der Handwerkerauftrag zur Badsanierung in aller Regel ein Werkvertrag. Diese Unterscheidung entscheidet, welche Rechte Ihnen zustehen, wenn etwas nicht funktioniert.
Sie brauchen schnelle Hilfe, wenn eine gekaufte Ware plötzlich nicht mehr funktioniert, der Fön zum Toaster mutiert oder der Wagen Öl verliert? Dann vereinbaren Sie einen Termin mit mir.
Was ich für Sie tue:
- Vertragsprüfung: Kaufvertrag, Werkvertrag oder Auftrag?
- Durchsetzung von Gewährleistungsrechten (Nachbesserung, Minderung, Rücktritt)
- Klare, ehrliche Einschätzung der Erfolgsaussichten
Ärger beim Autokauf, mit dem Handwerker oder beim Möbelkauf? Ich setze Ihre Gewährleistungsrechte durch.
zufriedene Mandanten
Zielorientierte und lösungsorientierte Arbeitsweise
in Notfällen für Sie da
fachliche Kompetenz

